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Rechtliche Hinweise

Der Sanitätsdienst ist die medizinische Absicherung aller Veranstaltungen und die medizinische Betreuung von Patientinnen und Patienten am Veranstaltungsort. Der Sanitätsdienst gehört nicht zum öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst und ist durch die jeweilige Veranstalterin bzw. den jeweiligen Veranstalter sicherzustellen. Es liegt somit in der Verantwortung der jeweiligen Veranstalterin bzw. des jeweiligen Veranstalters den Sanitätsdienst auf eigene Kosten sicherzustellen. Hierfür können z. B. die Hilfsorganisationen beauftragt werden und Sanitätsdienstleistungen anbieten

Die Beauftragung eines Sanitätsdienstes stellt einen privatrechtlichen Vertrag zwischen Veranstaltenden und den Anbieterinnen und Anbietern dieser Dienstleistungen dar.

Der insoweit beauftragte Dienstleister ist dann ausschließlich für das Veranstaltungsgelände zuständig und darf ohne ausdrücklichen Auftrag der Leitstelle des Kreises Herford keine eigenständigen Rettungsdiensttransporte außerhalb des Veranstaltungsgeländes oder in ein Krankenhaus durchführen. Mit der Beauftragung als Sanitätsdienstleistender geht keine Übertragung von Aufgaben der Notfallrettung einher.

Bei der Übernahme des Sanitätsdienstes durch den DRK Kreisverband Herford-Stadt e.V. besteht jedoch die Möglichkeit im Vorfeld eine Ausnahmegenehmigung für besondere Veranstaltungen bei der Leitstelle des Kreises Herford bedarfsorientiert anzufragen.

Maurer Algorhythmus als Verfahren zur Risikobewertung

Das Maurer-Schema wurde von Klaus Maurer entwickelt. Es ist Verfahren zur Risikobewertung von Großveranstaltungen. Mit Hilfe dieses Algorithmus kann bestimmt werden, welche Gefahrenpotentiale bei einem Ereignis entstehen und wie viele Einsatzkräfte des medizinischen Sicherheitsdienstes und Sanitätsdienstes vorgehalten werden sollten. Der Algorithmus basiert auf Erfahrungswerten. Diese werden von uns an örtliche Gegebenheiten in Herford angepasst.

Das Maurer-Schema ist in Deutschland sowie Österreich etabliert und anerkannt. Der Maurer Algorhythmus wird oft als Grundlage und wichtiger Teil des Genehmigungsverfahrens für Veranstaltungen durch die regulierenden lokalen Behörden zu Grunde gelegt.

Sind Fristen für die Beantragung zu beachten?

Eine schriftliche Anforderung sollte mindestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin erfolgen. Somit steht ausreichend Zeit zur Verfügung, um Rücksprache mit Ihnen zu halten, eventuelle Gefahrenpotentiale Ihrer Veranstaltung zu ermitteln und entsprechendes Personal und Material bereitzustellen. Da die Einsatzkräfte des DRK Kreisverbandes Herford-Stadt e.V. ausschließlich ehrenamtlich tätig sind, ist es uns nicht immer möglich, auf kurzfristige Anforderungen sofort zu reagieren.

Rahmenrichtlinien und rechtliche Informationen

Rahmenleitlinien zur Durchführung von Sanitätswachdiensten im DRK
Module, Einheiten und Einsatzmittel im Sanitätswachdienst im DRK
Hinweise zur Veranstaltungssicherheit der Fachhochschule Köln